Stand: 8. Oktober 2026
1.1 Diese Behandlungsbedingungen gelten für alle Verträge über therapeutische Leistungen zwischen der trb Bewegungsexperten GmbH, Gerberweg 6 & 10, 87541 Bad Hindelang (nachfolgend „trb“ oder „wir“) und ihren Patienten bzw. Kunden (nachfolgend „Patient“), und zwar für
1.2 Für Mitgliedschaften im Gesundheitsstudio, Kurse und Präventionskurse nach § 20 SGB V gelten die gesonderten AGB für Gesundheitsstudio und Kurse.
1.3 Ergänzend gelten der mit dem Patienten geschlossene Behandlungsvertrag bzw. die Honorarvereinbarung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Behandlungsbedingungen.
2.1 Der Behandlungsvertrag kommt mit der Vereinbarung des ersten Behandlungstermins, spätestens mit Beginn der ersten Behandlung zustande. Die Behandlung erfolgt durch staatlich anerkannte Physiotherapeuten bzw. durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte nach den anerkannten fachlichen Standards. Behandlungen ohne ärztliche Verordnung (z. B. Physiotherapie ohne Verordnung, Schmerztherapie) erbringen ausschließlich Mitarbeiter mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (uneingeschränkt oder beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie). Ein Anspruch auf Behandlung durch eine bestimmte Therapeutin oder einen bestimmten Therapeuten besteht nicht.
2.2 Wir schulden eine fachgerechte Behandlung, jedoch keinen bestimmten Behandlungserfolg.
2.3 Der Patient informiert uns vor Behandlungsbeginn und während der Behandlung über alle für die Behandlung bedeutsamen Umstände, insbesondere über Vorerkrankungen, Operationen, Medikamente, Schwangerschaft, Implantate (z. B. Herzschrittmacher) sowie über Veränderungen seines Gesundheitszustands.
2.4 Leistungen der Ernährungs- und Mikronährstoffberatung sind Beratungsleistungen. Sie ersetzen keine ärztliche Diagnose oder Behandlung.
2.5 Bei minderjährigen Patienten schließen die Erziehungsberechtigten den Behandlungsvertrag und unterzeichnen ihn vor Behandlungsbeginn.
3.1 Die Behandlung setzt eine gültige ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung) voraus. Die Behandlung muss innerhalb der in der Heilmittel-Richtlinie vorgesehenen Frist nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Der Patient legt die Verordnung spätestens zur ersten Behandlung vor.
3.2 Die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt durch uns. Der Patient leistet die gesetzliche Zuzahlung (derzeit 10 € je Verordnung zuzüglich 10 % der Behandlungskosten), sofern er nicht davon befreit ist. Eine Befreiung ist durch Vorlage des Befreiungsausweises nachzuweisen. Die Zuzahlung ist vor der ersten Behandlung fällig. Versicherte unter 18 Jahren sind gesetzlich von der Zuzahlung befreit.
3.3 Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, weil der Patient seine Mitwirkungspflichten verletzt hat (z. B. keine oder eine ungültige Verordnung vorgelegt, Versicherungsverhältnis beendet, Befreiung zu Unrecht angegeben), kann die Behandlung dem Patienten nach unserer Selbstzahler-Preisliste privat in Rechnung gestellt werden. Hierauf weisen wir den Patienten vor Behandlungsbeginn hin.
3.4 Leistungen, die über die Verordnung hinausgehen oder nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, erbringen wir nur als Selbstzahlerleistung nach Ziffer 5.
4.1 Privatpatienten erhalten eine Rechnung nach unserer Privat-Preisliste. Grundlage ist der 1,7-fache Satz der Vergütungsliste der Ersatzkassen (vdek) in der jeweils geltenden Fassung. Die Preise werden dem Patienten vor Behandlungsbeginn in Textform mitgeteilt und in einer Honorarvereinbarung festgehalten.
4.2 Vertragspartner und Schuldner der Vergütung ist der Patient, unabhängig von einer Erstattung durch seine private Krankenversicherung, Beihilfestelle oder sonstige Kostenträger. Wir weisen darauf hin, dass private Versicherungen und Beihilfestellen die Kosten je nach Tarif möglicherweise nicht oder nicht vollständig erstatten. Wir empfehlen, die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit dem Versicherer zu klären.
5.1 Für Selbstzahlerleistungen gelten die Preise laut unserer jeweils aktuellen Selbstzahler-Preisliste. Die Preise werden dem Patienten vor der Behandlung in Textform mitgeteilt und mit der Honorarvereinbarung vereinbart. Eine Erstattung durch Krankenkassen oder Versicherungen erfolgt in der Regel nicht. Ausgenommen sind nach § 20 SGB V zertifizierte Präventionsangebote wie unsere Ernährungsberatung, die von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden können.
6.1 Privat- und Selbstzahlerleistungen werden dem Patienten in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu zahlen. Die Zahlung ist per Überweisung, SEPA-Lastschrift oder vor Ort per EC- bzw. Kreditkarte möglich.
6.2 Die Abrechnung kann über ein externes Abrechnungszentrum erfolgen. Dies geschieht nur, wenn der Patient hierzu gesondert schriftlich eingewilligt hat.
6.3 Kommt der Patient in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
7.1 Vereinbarte Behandlungstermine sind für den Patienten reserviert. Kann der Patient einen Termin nicht wahrnehmen, muss er ihn spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn absagen, telefonisch, per E-Mail oder persönlich am Empfang.
7.2 Sagt der Patient später ab oder erscheint er nicht, schuldet er ein Ausfallhonorar in Höhe der Vergütung des ausgefallenen Termins: bei Privatpatienten nach der Privat-Preisliste, bei Selbstzahlern nach der Selbstzahler-Preisliste und bei Kassenpatienten in Höhe der Vergütung, die wir von der Krankenkasse für diese Behandlung erhalten hätten (einschließlich des Zuzahlungsanteils). Kassenpatienten zahlen das Ausfallhonorar privat, da die Krankenkasse ausgefallene Termine nicht vergütet. Ersparte Aufwendungen rechnen wir an.
7.3 Das Ausfallhonorar entfällt, wenn wir den Termin anderweitig vergeben können. Dem Patienten bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.4 Verspätet sich der Patient, kann die Behandlung nur in der verbleibenden Zeit erfolgen; die volle Vergütung bleibt geschuldet.
7.5 Müssen wir einen Termin absagen (z. B. wegen Krankheit der Therapeutin oder des Therapeuten), informieren wir den Patienten so früh wie möglich und bieten einen Ersatztermin an. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Ziffer 9.
8.1 Wir dokumentieren die Behandlung in einer Patientenakte und bewahren diese 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung auf. Der Patient kann Einsicht in seine Patientenakte nehmen und Abschriften verlangen (§ 630g BGB).
8.2 Alle Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Informationen an Dritte, z. B. an den verordnenden Arzt, geben wir nur weiter, soweit dies für die Behandlung oder Abrechnung erforderlich ist oder der Patient eingewilligt hat.
8.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten, erfolgt nach der DSGVO. Einzelheiten enthalten die gesonderte Patienteninformation bzw. Einwilligungserklärung sowie unsere Datenschutzerklärung unter www.trb-zentrum.com/datenschutz.
9.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, jeweils auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3 Für mitgebrachte Wertsachen und Kleidung haften wir nur nach Ziffer 9.1 und 9.2.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Ist der Patient Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Kempten (Allgäu).
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
11.4 Diese Behandlungsbedingungen sind unter www.trb-zentrum.com/behandlungsbedingungen abrufbar und liegen in unseren Räumen aus.
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